Behandlungskosten

Als Wahlphysiotherapeutin habe ich keinen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen.

Die Behandlungskosten sind nach der letzten Physiotherapieeinheit per Überweisung zu bezahlen.

Anschließend können Sie samt der ärztlichen Überweisung Honorarnote und Zahlungsbestätigung bei der jeweiligen Krankenkasse einreichen.

Ich bitte Sie im vorhinein sich bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen, wie viel Sie rückerstattet bekommen.