Überweisungspflicht
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass ich als Wahlphysiotherapeutin der Überweisungspflicht unterliege.
Vor der ersten Behandlung benötigen Sie einen Überweisungsschein, den Ihnen Ihr Haus oder Facharzt ausstellt.
Nur bei Vorliegen einer Überweisung übernimmt die Krankenkasse die Kosten dafür. Die Höhe der Rückerstattung ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich.
Darüber hinaus bitte ich Sie, ein eigenes Handtuch und dazugehörige Befunde zur Behandlung mitzubringen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und ich freue mich, Sie bald in meiner Praxis begrüßen zu dürfen.
